Intensive Planungen laufen (Weiler Zeitung, 14.08.2020)
Corona / SSG Weil am Rhein stellt sich auf die Krise ein
Weil am Rhein.
Aus sportlicher Sicht waren die vergangenen Monate für die SSG Weil am Rhein eher mau. Wie der Verein mitteilt, habe er seit der Schließung der Badbetriebe im März keine Möglichkeit mehr, sich gemeinschaftlich sportlich im Wasser zu betätigen.
Der Verein blickt jedoch zuversichtlich in die Zukunft und steht im engen Kontakt mit der Geschäftsführung des Laguna und der Stadt Weil am Rhein – im vollen Verständnis für die derzeitige Ausnahmesituation und Schließung der Bäder.
Nichtsdestotrotz sei der Vorstand um Vorsitzenden Tobias Brodda nicht untätig gewesen, heißt es in der Pressemitteilung. Anstatt die „Corona-Zeit“ ungenutzt vorüberziehen zu lassen, sei die Zeit nach der Überwindung der Krise intensiv geplant worden. So müssen die Saisoneröffnung und die hoffentlich in absehbarer Zukunft bevorstehende Wiederaufnahme des Badbetriebs unter Einhaltung gegebenenfalls greifender Auflagen und Hygienevorschriften des Landes sowie des DSV (Deutscher Schwimm-Verband) besprochen und geplant werden.
Vorstandssitzungen finden häufiger statt
Intensiver Planung bedarf auch die Schwimmschule, um sowohl die Schwimmanfänger dieses Jahres als auch die nach den Sommerferien angemeldeten Nachwuchsschwimmer gleichermaßen gut im Wassersport unterrichten zu können – und dies ebenfalls unter Berücksichtigung der gegebenen Kapazitäten und notwendigen Vorschriften. Die Eltern werden rechtzeitig vor Beginn des Schuljahrs informiert.
All dies erforderte häufige Vorstandssitzungen, die öfter stattfanden als in der Zeit des noch laufenden Betriebs. An dieser Stelle konnte der Vereinsvorstand zuverlässig auf die Unterstützung des Eiscafés Cortina am Berliner Platz zählen. Seit nunmehr über drei Jahren finden die Vorstandssitzungen des Vereins in der Eisdiele statt.
Die SSG Weil am Rhein hat sich des Weiteren entschieden, dieses Jahr keine Hauptversammlung durchzuführen. Gemäß Satzung ist der Verein lediglich dazu verpflichtet, alle drei Jahre eine Hauptversammlung auszurichten, so dass es diesbezüglich keine Probleme gebe.